Häuslicher Unterricht
Facts:
- Reflexionsgespräch
- Externistenprüfung
- Unterricht nach Lehrplan
- Elternverantwortung
- Meldung bei Bildungsdirektion

Was bedeutet häuslicher Unterricht?
In Österreich besteht Schulpflicht, aber keine Schulbesuchspflicht.
Das bedeutet: Eltern können ihr Kind zum häuslichen Unterricht anmelden, wenn sie die schulische Bildung eigenverantwortlich organisieren. Die Eltern können ihre Kinder selbst unterrichten, auf Lernwerkstätten zurückgreifen, oder Privatlehrer finanzieren.
Voraussetzung für den häuslichen Unterricht ist, dass er der jeweiligen Schulstufe inhaltlich gleichwertig sein muss. Das bedeutet, das Kind muss nach Lehrplan unterrichtet werden. Am Ende des Schuljahres wird der Lernerfolg durch eine Externistenprüfung an einer öffentlichen Schule überprüft.
Viele Familien entscheiden sich für diesen Weg, wenn der reguläre Schulrahmen für ihr Kind dauerhaft nicht passend ist – etwa bei Autismus, ADHS, starker Reizüberflutung oder Schulangst.

Wie kommt man zum häuslichen Unterricht?
Eltern können ihr Kind kurz nach Zeugnisausstellung eines abgeschlossenen Schuljahres schriftlich vom Schulbesuch abmelden und mit dem aktuellen positiven Zeugnis zum häuslichen Unterricht anmelden. Die Meldung erfolgt bei der zuständigen Bildungsdirektion mittels Formular.
Ein besonderer „Grund“ muss nicht nachgewiesen werden – der häusliche Unterricht ist gesetzlich vorgesehen. Entscheidend ist, dass die Bildungsziele der jeweiligen Schulstufe erfüllt werden.
Am Ende des Schuljahres im häuslichen Unterricht, muss das Kind eine Externistenprüfung an einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule ablegen, die im Normalfall von der Bildungsdirektion vorgegeben wird. Wird diese positiv abgeschlossen, kann der häusliche Unterricht im nächsten Schuljahr fortgesetzt werden. Wenn nicht, wird das Kind wieder zu einem normalen Schulbesuch verpflichtet.
Gesundheitsbedingter
Haus
Unterricht
Facts:
- ärztliches Attest nötig
- keine Externistenprüfung
- Unterricht nach Lehrplan
- externe Beschulung
- Meldung bei Bildungsdirektion

Was bedeutet gesundheitsbedingter Hausunterricht?
Wenn ein Kind aus gesundheitlichen Gründen auch unter dem Schuljahr vorübergehend oder längerfristig nicht am regulären Unterricht teilnehmen kann, besteht die Möglichkeit, Unterricht außerhalb der Schule zu erhalten. Kinder im Hausunterricht müssen keine Externistenprüfung ablegen.
Je nach Situation kann das bedeuten:
• Unterricht zu Hause durch eine Lehrperson
• Unterricht in einer Kleingruppe außerhalb des Klassenverbands
• eine individuell angepasste Lösung in Abstimmung mit Schule und Bildungsdirektion
Ziel ist es, den Bildungsweg aufrechtzuerhalten, ohne die gesundheitliche Situation des Kindes weiter zu belasten.
Gesundheitsbedingter Hausunterricht ist keine Abmeldung von der Schule und kein häuslicher Unterricht im rechtlichen Sinn, sondern eine schulorganisatorische Maßnahme innerhalb des bestehenden Schulverhältnisses.

Wann steht einem Hausunterricht zu?
Eine gesundheitsbedingte Unzumutbarkeit liegt vor, wenn der regelmäßige Schulbesuch das Kind körperlich oder psychisch erheblich belastet oder den Gesundheitszustand verschlechtern würde.
Die Grundlage für Hausunterricht ist ein ärztliches Attest (z. B. von Kinderärzt:in, Fachärzt:in oder Kinder- und Jugendpsychiatrie), in dem klar festgehalten wird, dass der Schulbesuch aktuell nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Die endgültige Entscheidung trifft die zuständige Schulbehörde auf Basis der ärztlichen Stellungnahme.
Mögliche Gründe können sein:
•schwere oder chronische körperliche Erkrankungen
•akute oder chronische psychische Belastungen
•massive Schulangst oder Traumafolgesymptomatik
•Autismus oder andere •neurodivergente Besonderheiten in Verbindung mit erheblicher Überforderung
•längere medizinische Behandlungen oder Rehabilitationsphasen
Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern die konkrete Beeinträchtigung im Alltag und die medizinisch begründete Einschätzung, dass ein regulärer Schulbesuch derzeit nicht zumutbar ist.
Elternbeteiligung
in der Lernwerkstatt
Unser Lernort lebt von Beziehung. Und Beziehung entsteht nicht zwischen Institution und Kind – sondern zwischen Menschen. In unserer Lernwerkstatt arbeiten auch wir Eltern mit den Kindern.
Das bedeutet: Ihr Eltern seid nicht am Rand, oder in den Arbeitsraum verbannt, sondern Teil des Ganzen. Unser Verein lebt von freiwilligen Helfern, damit wir weiterhin gemeinnützig und zu fairem Preis für eure Kinder da sein können. Deshalb brauchen wir auch euch, um die Kinder gut betreuen zu können und um unsere Aufsichtspflicht nahtlos sichern zu können.
Wie ihr eure Beteiligung umsetzen wollt, ist euch überlassen. Manche Eltern bringen sich aktiv in den Unterricht ein – andere beobachten nur und sind anwesend. Beides ist willkommen.
Seid euch stets gewiss, euer Kind kommt nicht allein zu uns. Es bringt seine Geschichte, seine Erfahrungen und euch mit.
Und genau das sehen wir als Stärke.
Wie Elternbeteiligung abaufen kann:
- Einen Tag pro Woche erfüllst die Aufsichtspflicht für alle Kinder. Ob alleine oder im Team bleibt euch überlassen.
- Eltern sind auch Lehrende. Jeder von uns verfügt über Wissen, das er mit den Kindern teilen kann. Und sei es noch so einfach, jeder Input ist wertvoll.
- Unterstützend stehst du den Kindern bei Fragen zur Seite. Etwas nicht zu wissen ist ebenso hilfreich, also keine Angst, wenn du etwas nicht gleich beantworten kannst.
- Du bist auch stiller Beobachter und merkst, wenn ein Kind Co-Regulation braucht.
Elternarbeit ist ein wichtiger Baustein unseren Vereins. Wir wissen alle um den Alltag mit einem neurodivergenten Kind Bescheid und sind füreinander da.